Fake-Anzeige statt Feriendomizil: Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Angeboten

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Fake-Anzeige statt Feriendomizil: Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Angeboten

Die Bilder sind malerisch, der Preis ist unglaublich günstig – mit gefälschten Anzeigen für Ferienwohnungen nutzen Betrüger aktuell die große Nachfrage aus. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Fake-Anzeigen im Internet und informiert, woran sich Betrugsversuche erkennen lassen.

Wer spontan noch eine Ferienunterkunft sucht, sollte genau hinschauen: „Auf den bekannten Online-Portalen wie Airbnb, eBay Kleinanzeigen oder FeWo-Direkt sind zurzeit immer wieder Anzeigen fingierter Ferienhäuser und -wohnungen zu finden“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Urlauber stehen dann vor leeren Grundstücken oder Unterkünften, die bereits anderweitig vermietet sind. „Die Betrüger locken mit ungewöhnlich niedrigen Preisen und schönen Bildern vom vermeintlichen Mietobjekt“, sagt Körber.

Fake-Anzeigen identifizieren

Unseriöse Anzeigen fallen unter anderem dadurch auf, dass bei Buchung nicht nur eine Anzahlung, sondern immer direkt der vollständige Mietbetrag bezahlt werden soll – unabhängig vom Reisezeitraum. Außerdem können Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen. Der Kontakt lässt sich dann nur über eine E-Mail-Adresse oder etwa über WhatsApp herstellen. Eine genaue Beschreibung der Unterkunft ist häufig nicht vorhanden. „Vorsicht ist auch geboten, wenn der Kontakt verlangt, für die weitere Kommunikation die Buchungsplattform zu verlassen“, sagt Körber. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zudem niemals die Überweisung des Mietpreises oder einer Anzahlung außerhalb der Plattform vornehmen. Kommen Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram ins Spiel, rät die Expertin, vom Angebot besser abzusehen. Sie seien unsicher und oft ein Hinweis auf einen Betrugsversuch.

Was im Schadensfall zu tun ist

„Betroffene sollten umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und den jeweiligen Plattformbetreiber informieren“, erklärt Körber. So könne verhindert werden, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer der Masche zum Opfer fallen. Wurde eine Zahlung veranlasst, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zeitnah ihre Bank kontaktieren. In manchen Fällen kann noch eine Rückbuchung veranlasst werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

2024-02-05T15:47:44+00:00By |