Wer kann sich zertifizieren lassen?
Die Familiensterne-Zertifzierung kann durch alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Ferienhäusern und Ferienwohnungen beantragt werden. Die Prüfung erfolgt unter den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.
Warum sich zertifizieren lassen?
Wachsende Bedürfnisse von Familien an einen gelungenen Familienurlaub sowie zunehmender Wettbewerb aus dem In- und Ausland erfordern eine starke Marke, die Familien Orientierung und Qualität bieten. Gastgeberinnen und Gastgeber profitieren von einer bundesweit von Familien anerkannten Zertifizierung.
Wie verläuft die Zertifizierung?
- Kostenlose Vorab-Prüfung
Sie senden uns den komplett ausgefüllten und unterschriebenen Kriterienbogen per Post oder E-Mail (als PDF-Datei) zu. Die Prüfung des Kriterienbogens ist für Sie kostenfrei. Die Prüfung kann jederzeit abgelegt werden. - Prüfung
Im ersten Schritt prüfen wir Ihre Angaben auf dem Kriterienbogen. Danach kontrollieren wir Ihre Webseite bzw. Angaben auf Reiseportalen und schauen uns dazugehörige Bewertungen von Gästen an. - Ergebnismitteilung
Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie schriftlich informiert. Bei positivem Ergebnis qualifizieren Sie sich für das Familiensterne-Zertifikat. Bis dahin sind alle Schritte (1 bis 3) der Zertifizierung für Sie kostenfrei. - Erhalt der Nutzungsrechte an der Zertifizierung Familiensterne – Familienfreundliches Haus
Haben Sie sich für das Familiensterne-Zertifikat qualifiziert, können Sie entscheiden, ob Sie das Nutzungsrecht an den Familiensternen erwerben wollen:
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- € 125,– pro Wohneinheit
- € 65,– für eine an der Wohneinheit anzubringende Acrylglasplakette (optional)
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Mit dem Nutzungsrecht an den Familiensternen für 3 Jahre zu Werbemaßnahmen (Print und Online) erhalten Sie auch eine Familiensterne-Urkunde.
Wie lange gilt die Zertifizierung?
Das Nutzungsrecht an den Familiensternen wird bei erfolgreicher Prüfung für 3 Jahre gewährt. Nach Ablauf ist eine Re-Zertifizierung möglich. Auf diese Weise kann ohne Unterbrechung mit den Familiensternen für die Unterkunft geworben werden.
Wie wird die Qualität sichergestellt?
Die Einhaltung der Qualitätsmaßstäbe wird stichprobenartig über den Zeitraum des Nutzungsrechts der Familiensterne-Zertifizierung überprüft: Telefonanfragen, Mystery-Buchungen sowie angekündigte Direktüberprüfungen. Ein Gäste-Beschwerdemanagement wirkt als zusätzliche Qualitätsinstanz.
Verpflichtung zur Einhaltung der Familiensterne-Qualitätsstandards
Mit Abschluss eines Zertifizierungvertrages verpflichtet sich die Gastgeberin oder den Gastgeber zur Einhaltung der Qualitätsstandards über den Zeitraum von drei Jahren. Wird im Laufe einer Überprüfung festgestellt, dass die Kriterien zur Erfüllung der Familiensterne-Standards nicht mehr erfüllt werden, kann eine Weiternutzung der Zertifizierung Familiensterne – Familienfreundliches Haus untersagt werden. Die Urkunde sowie die Acrylglasplakette sind an den Eigentümer (Deutscher Familienverband e.V.) zurückzugeben.
Was beinhaltet die Zertifizierung?
- Prüfung der Zertifizierungskriterien (kostenfrei)
- Nutzungsrecht der Marke Familiensterne – Familienfreundliches Haus inkl. Urkunde (kostenpflichtig)
- Kunststoffplakette zur Kennzeichnung der Unterkunft (kostenpflichtig)
- Nennung der zertifizierten Unterkunft in den Medien des Deutschen Familienverbandes e.V.
Sie haben Interesse an der Zertifizierung Familiensterne – Familienfreundliches Haus oder haben Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Antragstelle (Kontakt)
Deutscher Familienverband e.V.
– Zertifizierung Familiensterne –
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Telefon: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
E-Mail: post@deutscher-familienverband.de